Mitgliedschaft & Gönner
Mitgliedschaft:
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Der Familienverein Lommiswil besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:
a) Aktivmitglieder
b) Gönner
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen / Familien, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen und den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag entrichten.
Gönner kann jedermann sein, der den Zweck dieses Vereines unterstützen will. Gönner haben kein Mitspracherecht im Vorstand und bei der Mitgliederversammlung.
Aufnahmegesuche sind mit einer schriftlichen Beitrittserklärung an den Vorstand zurichten, der darüber verfügt. Gleichzeitig ist der Mitgliederbeitrag zu begleichen
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
Bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Austritt und Ausschluss
Der Austritt aus dem Familienverein erfolgt auf Ende des Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Mitglieder, die während eines Vereinsjahres den Beitrag nicht entrichten, werden von der Mitgliedschaftsliste gestrichen.